Services | Pflegehilfsmittel

PFLEGEHILFSMITTEL: ÜBERFORDERT MIT DER ANTRAGSTELLUNG? WIR HELFEN IHNEN.

Sie sind sich unsicher, ob Sie die Pflegehilfsmittelpauschale beantragen können beziehungsweise ob Sie einen Anspruch auf die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben? Wir beantworten hier die Fragen, die uns häufig gestellt werden.

Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
In wenigen Schritten zu Ihren Pflegehilfsmitteln
  • Den Antrag auf Kostenübernahme bei uns in der Apotheke ausfüllen.
  • Die Pflegehilfsmittelpauschale beantragen wir dann für Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse.
  • Sie erhalten Ihre persönlichen Pflegehilfsmittel, die wir jeden Monat auf Ihren Bedarf hin anpassen.

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Als meine Mutter nach ihrem Schlaganfall Pflege zu Hause brauchte, waren wir anfangs echt überfordert. So viele Dinge mussten organisieren werden. Irgendwann hörte ich auch von den 42 Euro, die wir beantragen konnten. Zum Glück gaben uns Freunde den Rat, in Ihrer Apotheke nachzufragen. Für uns ein Glücksfall, denn Sie haben uns freundlich und geduldig beraten. Danke für die tolle Hilfe.

Michaela S., 59

Die Pflegehilfsmittel-Versorgung durch die Böttcher Apotheke: Ihre Vorteile auf einen Blick
  • Monatlich individuell zusammengestellte Pflegehilfsmittel
  • Übernahme der Kosten von bis zu 42 Euro pro Monat, keine Zuzahlung nötig
  • Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse durch unsere Apotheke
  • Persönliche Beratung durch das Böttcher-Apothekenteam
  • Direkte Verfügbarkeit, hochwertige Produkte
  • Kostenlose Lieferung an Ihre Wunschadresse oder Abholung in unserer Apotheke
  • Kein Rezept nötig

Grippeimpfung? Machen wir.

Ab 13. Oktober impfen wir bei uns in der Apotheke. Buchen Sie Ihren Termin online oder rufen Sie uns an unter 04871 626.

Eine Pflegekraft mit blauen Handschuhen legt einer Person nach einer Grippeschutzimpfung einen Verband am Oberarm an. Die Person trägt eine Maske und ihr Ärmel ist hochgekrempelt.