Services | Pflegehilfsmittel
PFLEGEHILFSMITTEL: ÜBERFORDERT MIT DER ANTRAGSTELLUNG? WIR HELFEN IHNEN.
Sie sind sich unsicher, ob Sie die Pflegehilfsmittelpauschale beantragen können beziehungsweise ob Sie einen Anspruch auf die Kostenerstattung für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch haben? Wir beantworten hier die Fragen, die uns häufig gestellt werden.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Pflegehilfsmittel zu bekommen?
Sie haben einen anerkannten Pflegegrad (1–5), leben in einem häuslichen Umfeld (auch Wohngemeinschaft oder betreutes Wohnen) und werden von einem Angehörigen, Freund oder ambulanten Pflegedienst betreut.
Wo kann ich einen Antrag für Pflegehilfsmittel bekommen und abgeben?
Das Antragsformular können Sie direkt bei uns in der Böttcher Apotheke bekommen. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen des Formulars und schicken den Antrag, wenn Sie möchten, auch direkt an Ihre Pflegekasse.
Was bekomme ich für die 40 Euro Pflegehilfsmittel?
Die Pflegehilfsmittelpauschale umfasst Händedesinfektion, Flächendesinfektion, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch, Fingerlinge, Schutzschürzen und wiederverwendbare Bettschutzeinlagen. Monatlich stehen Ihnen 40 Euro zur Verfügung.
Wie viel Zuzahlung muss ich leisten?
Keine – für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel fällt keine Zuzahlung an. Lediglich für die wiederverwendbaren Bettschutzeinlagen müssten Sie einen Eigenanteil entrichten. Es werden aber bis zu 3 solcher Bettschutzeinlagen pro Jahr übernommen.
Muss ich vorher festlegen, welche Produkte ich bekomme?
Nein. Hier liegt der große Unterschied zu Versandanbietern. In der Böttcher Apotheke können Sie die Pflegehilfsmittel jeden Monat individuell nach Ihrem persönlichen Bedarf zusammenstellen. Dabei unterstützen Sie unsere beiden Expertinnen Frau Meschede und Frau Norda gerne.
In wenigen Schritten zu Ihren Pflegehilfsmitteln
- Den Antrag auf Kostenübernahme bei uns in der Apotheke ausfüllen.
- Die Pflegehilfsmittelpauschale beantragen wir dann für Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse.
- Sie erhalten Ihre persönlichen Pflegehilfsmittel, die wir jeden Monat auf Ihren Bedarf hin anpassen.
Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Als meine Mutter nach ihrem Schlaganfall Pflege zu Hause brauchte, waren wir anfangs echt überfordert. So viele Dinge mussten organisieren werden. Irgendwann hörte ich auch von den 40 Euro, die wir beantragen konnten. Zum Glück gaben uns Freunde den Rat, in Ihrer Apotheke nachzufragen. Für uns ein Glücksfall, denn Sie haben uns freundlich und geduldig beraten. Danke für die tolle Hilfe.
Michaela S., 59
Die Pflegehilfsmittel-Versorgung durch die Böttcher Apotheke: Ihre Vorteile auf einen Blick
- Monatlich individuell zusammengestellte Pflegehilfsmittel
- Übernahme der Kosten von bis zu 40 Euro pro Monat, keine Zuzahlung nötig
- Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse durch unsere Apotheke
- Persönliche Beratung durch das Böttcher-Apothekenteam
- Direkte Verfügbarkeit, hochwertige Produkte
- Kostenlose Lieferung an Ihre Wunschadresse oder Abholung in unserer Apotheke
- Kein Rezept nötig